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Stellungnahme des GVA zur Verabschiedung des Geschmacksmusterreformgesetzes

Ratingen, 19.12.2003. Die
Entscheidung der Mehrheit des  Deutschen Bundestags vom 12. Dezember
2003 für ein Geschmacksmusterreformgesetz ohne die vom GVA und anderen
(z.B. ADAC, Verbraucherverbände und das Kfz-Gewerbe) geforderte
Reparaturklausel ist für den Interessenverband des freien
Kfz-Teilehandels enttäuschend. Die Annahme des Gesetzentwurfs erfolgte
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Diese allein im
Interesse der Automobilindustrie erfolgte Regelung birgt große Risiken
für die unternehmerische Zukunft von Teileherstellern, freien
Teilehändlern und freien Werkstätten. Es bleibt abzuwarten, ob sich die
deutschen Autokonzerne an die sie rechtlich nicht bindende VDA-Zusage
halten, Designrechte nicht gegen die alternativen Anbieter im freien
Markt einzusetzen. Die Aktionen der Adam Opel AG vom Sommer 2003 lassen
hier eher anderes erwarten.
Der GVA wird nichts unversucht lassen,
die jüngste Entscheidung künftig wieder zu korrigieren. Konkret
bedeutet dies, dass wir im Sinne der Reparatur- und Wahlfreiheit des
Verbrauchers auf die nächste Harmonisierungsrunde in der EU Einfluss
nehmen werden. Gerade vor dem Hintergrund des Brüsseler Bestrebens zur
Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen Designrechte in der EU
wird von Bedeutung sein, welche Strategien die Fahrzeughersteller
nunmehr aus den ihnen zugewachsenen Rechten für den deutschen
Reparaturmarkt ableiten.
Der GVA fordert die Bundesregierung auf,
bei der bevorstehenden Debatte um eine europaweite Harmonisierung des
Designrechts endlich Farbe zu bekennen: Bisher begründete die
Bundesregierung ihr Festhalten an einem Geschmacksmusterrecht ohne
Reparaturklausel so, dass man bis zu einer endgültigen europäischen
Regelung das bisherige deutsche Recht beibehalten wolle. Im nächsten
Schritt muss sich Berlin aber entscheiden: Votiert man für eine
endgültige Regelung im Sinne der Konzerninteressen der Autoindustrie
und ermöglicht ihnen eine Monopolisierung des relevanten Marktes für
Karosserie-integrierte Ersatzteile oder legt man sich auf eine Position
im Sinne des Wettbewerbs fest, die Verbraucher und Mittelstand stärkt.
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Kontakt

GVA Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.
Gothaer Straße 17
40880 Ratingen

Telefon:+49 (0)21 02/ 770 77-0
Telefax:+49 (0)21 02/ 770 77-17
E-Mail:info@gva.de
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