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Typzulassungsrichtlinie Freier Markt in Brüssel erfolgreich Ministerrat ändert strittigen Artikel 29a

Ratingen, 1. Dezember 2005. Mit Erleichterung hat der
GVA die Entscheidung der Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats zur Kenntnis
genommen, den strittigen Artikel 29a im überarbeiteten
Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission zur Novellierung der europäischen
Typzulassungsrichtlinie 70/156/EG neu zu fassen. Das war von AFCAR,
einem Zusammenschluss verschiedener europäischer Interessengruppen pro
Erhalt der Reparaturfreiheit des Verbrauchers, in einer Anhörung des
Ministerrats am 22.11.05 gefordert worden.
Kritisch aus Sicht des
freien Marktes und des GVA war der Passus im Entwurf, der sich mit der
Frage der Genehmigung von Ersatzteilen befasste. Der Artikel 29a
enthielt in seiner vorgelegten Fassung verschiedene Regelungen, die für
den freien Kfz-Service-Markt in vielen Segmenten das „Aus“ hätte
bedeuten können. Die Annahme des von der Kommission vorgelegten
Entwurfes hätte erheblichen Einfluss auf die Fertigung und den Vertrieb
aller Teile gehabt, die die Fahrzeugsicherheit beeinflussen oder das
Abgasverhalten verändern können. Der in Frage stehende Entwurf sah ein
generelles Verbot dieser Komponenten vor, sofern sie nicht nach Prüfung
ausdrücklich durch die jeweiligen nationalen Behörden autorisiert
worden wären. Aus dem bisher gültigen Prinzip „Erlaubt ist, was nicht
verboten ist“ wäre auf diese Weise ein „Alles ist verboten, was nicht
erlaubt ist“ geworden...

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GVA Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.
Gothaer Straße 17
40880 Ratingen

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Telefax:+49 (0)21 02/ 770 77-17
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